vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 4. 2004, 2002/05/1507 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/1179ZfV 2005, 718 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 81 Abs 3 Wr BauO (Gebäudehöhe, Festsetzung als absolute Höhe über Wiener Null; oberste Schnittlinie einer Außenwandfläche mit der Oberfläche des Daches darf nicht über dieser Höhe liegen; Abs 3 nicht isoliert von Abs 4 anzuwenden; Überschreitung der festgesetzten Höhe durch zurückgesetzte Wand unschädlich, wenn Abs 4 eingehalten; kein absolutes subjektives Recht, Vorschrift über Gebäudehöhe nur im Zusammenhalt mit Vorschrift über Gebäudeumriss maßgeblich)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!