§ 14 NÖ BauO 1996 (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Austausch und Erneuerung wesentlicher Bauteile eines Gebäudes)
§ 17 Abs 1 Z 4 NÖ BauO 1996 (bewilligungsfreie und anzeigefreie Vorhaben; Instandsetzung von Gebäuden; Abriss einer Badehütte und Neuerrichtung einer Hütte; keine Instandhaltung)