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VwGH 24. 2. 2004, 2001/05/1128 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/1176ZfV 2005, 716 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 101 Abs 3 Wr BauO, LGBl 1930/11 (Feuermauer, Herstellung von Öffnungen, Gestattung gegen Widerruf; Verlangen des Nachbarn ausreichend für Widerruf; 1924 bzw 1960 erteilte Baubewilligung, kein willkürlicher Widerruf)

- BauO für Wien, NÖ, 1883 (Fensteröffnungen in Feuermauern, keine; Bescheid 1928, kein willkürlicher Widerruf)

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