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VwGH 28. 6. 2004, 2002/10/0148 (APOTHEKENWESEN)

JudikaturAPOTHEKENWESENZfV 2005/1169ZfV 2005, 714 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 1 Abs 1 Z 1 AMG (Arzneimitteleigenschaft eines Produktes; Bestimmung zur Heilung, Linderung, Verhütung oder Erkennung von Krankheiten und Leiden)

§ 18 Abs 2 LMG (Verzehrprodukt, Untersagung des In-Verkehr-Bringens wegen Arzneimitteleigenschaft bedarf der Darlegung der objektiv-arzneilichen Wirkungen; Produkt „Glucosaminsulfat plus Kapseln“)

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