§ 8 AVG (Partei; subjektive Rechte; keine Verletzung in subjektivem Recht trotz Verletzung einer grundsätzlich als subjektives Recht ausgestalteten baurechtlichen Vorschrift, wenn andere Vorschrift eingehalten und „wenn der Lage nach nicht in subjektive Rechte des Nachbarn eingegriffen werden kann“; Wertung der Bedeutung einzelner subjektiver Rechte hinsichtlich ihres nachbarschützenden Gehalts; Vorschrift über Gebäudehöhe nur im Zusammenhalt mit Vorschrift über Gebäudeumriss maßgeblich)