§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Anspruchslohn)
§ 49 Abs 2 ASVG (Sonderzahlungen; in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährte; im Arbeitsvertrag abweichend vom Kollektivvertrag vereinbarte Fälligkeit, dennoch als Sonderzahlung anzusehend)
§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Anspruchslohn)
§ 49 Abs 2 ASVG (Sonderzahlungen; in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährte; im Arbeitsvertrag abweichend vom Kollektivvertrag vereinbarte Fälligkeit, dennoch als Sonderzahlung anzusehend)