§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG (Pflichtversicherung; selbständig Erwerbstätige, Neue Selbständige; Wortfolge „aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit“, der Abgrenzung von privaten Tätigkeiten dienende; eigene Betriebsmittelausstattung, nicht relevante; Verweis auf bestimmte Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988; Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied)
§ 22 Z 1-3 und 5 EstG (selbständige Arbeit; Einkünfte; ebenso)