§ 42 Abs 1 BundesbehindertenG (Behindertenpass; bestimmte Angaben, die dieser zu enthalten hat; zusätzliche Eintragungen, die dem Nachweis von Rechten und Vergünstigungen diesen, auf Antrag; hier: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung; Ermittlungspflicht der Behörde; keine Einschränkung auf bestimmte Leiden)
VwGH 20.04.2004, 2003/11/0078