§ 4 ORF-G (Programmauftrag, Zielvorgabe; ausgewogenes Gesamtprogramm; unter anderem Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und Wissenschaft, Qualitätserfordernis; Verpflichtung zur Aufnahme oder Beibehaltung bestimmter Programme, keine; Absetzung der Sendung „Kunst-Stücke; Verpflichtende „Substituierung“ durch andere Sendung, keine)
VwGH 21.04.2004, 2004/04/0009