Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG (Kompetenzverteilung Bund-Länder; Besonderes; Bundesstraßen, öffentliche Straßen, Gemeingebrauch)
§ 1 Abs 1 TelegraphenwegeG 1929 (Leitungsrechte des Bundes und der öffentlichen Telegraphenanstalten unter anderem an öffentlichen Straßen und Wegen und an sonstigem öffentlichen Gute)