§ 4 TelekommunikationsG (Ausnahmebewilligung für Funkanlagen und Endgeräte sowie Telekommunikationsdienste zum Zweck der technischen Erprobung; Konkretisierung des Vorhabens erforderlich, keine abstrakten Frequenzzuteilungen, ein solcher Anspruch auch aus dem Gemeinschaftsrecht nicht ableitbar)
§ 124 TelekommunikationsG (Außer-Kraft-Treten des FernmeldeG 1993)