§ 11 Abs 1 Krnt JagdG 2000 (Abrundung von Jagdgebieten; keine Parteistellung des Pächters, nur wirtschaftliches, kein rechtliches Interesse)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine, kein rechtliches Interesse des Pächters im Verfahren betreffend die Abrundung eines Jagdgebietes)