§ 9 Abs 3 GütbefG idF BGBl I 2001/106 (Verpflichtung des Unternehmers, dem Fahrer die entsprechende Anzahl von Ökopunkten zu übergeben, Papier-Ökopunkte)
VwGH 15.12.2003, 2003/03/0244
Die bel Beh hat zu Recht die Übergabe der Unterlagen (samt Papierökopunkten) in einer Mappe an den Lenker als nicht ausreichend angesehen, um der in § 9 Abs 3 GütbefG aufgestellten Belehrungspflicht zu entsprechen, wenn der Lenker nicht gleichzeitig darüber belehrt wird, dass in dieser Mappe sog Papierökopunkte enthalten sind, sodass er sie bei einer Kontrolle entsprechend vorweisen kann.