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VwGH 15. 12. 2003, 2003/03/0094 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/941ZfV 2005, 564 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 7 Abs 1 zweiter Satz GGBG idF BGBl I 2002/86 (Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach § 2 )

§ 7 Abs 2 Z 7 GGBG in der Stammfassung (Beförderung gefährlicher Güter nur nach Übergabe der vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände an das Beförderungspersonal durch den Beförderer)

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