§ 4 Reinhalteverordnung 1982 (Reinhaltung von in Privateigentum stehenden Gebäuden; Sicherheit und Gesundheit von Menschen gefährdender Missstand; Belästigung der Nachbarschaft, unzumutbare)
§ 9 Reinhalteverordnung 1982 (Verpflichtung zur Beseitigung eines Übelstandes, bescheidmäßiger Auftrag; zivilrechtliche Ersatzansprüche bleiben aufrecht; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Eigentümer besteht)