§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; „Scheinehe“; türkischer Staatsangehöriger; Aufenthalt nicht im Einklang mit Vorschriften)
Art 6 Abs 1 AssAbk Türkei; ARB 1/80 (ebenso)
§ 38 AVG (Unterbrechung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bis zu einer Vorabentscheidung, keine; keine Übereinstimmung mit Vorlagefragen)