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VwGH 6. 5. 2004, 2002/20/0361 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/925ZfV 2005, 557 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründeter Asylantrag, Vorbringen offensichtlich nicht den Tatsachen entsprechend, „qualifizierte Unglaubwürdigkeit“, Aufdrängen des Urteiles, Umstände, die besonders deutlich Unrichtigkeit des Vorbringens vor Augen führt)

§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG )

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