§ 6 Abs 1 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Behauptung einer Verfolgung im Herkunftsstaat; Vorbringen ausschlaggebend, kein sonstiger Hinweis auf Verfolgung, amtswegige Ermittlungspflicht
VwGH 01.04.2004, 2002/20/0347