§ 36 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gefährlichkeitsprognose, Suchtgiftkriminalität)
§ 37 FrG (Privat- und Familienleben; Pflegebedürftigkeit, ständig gegebene; österreichischer Ehepartner, besonders starke Anknüpfung an Österreich; Eingriff in das Familienleben, unverhältnismäßiger)