§ 26 Abs 1 Stmk FeuerPolG (Fluchtwege und Freiflächen für Einsatzfahrzeuge, Zugänge, Zufahrten; Freihaltepflicht, Kennzeichnungspflicht)
§ 26 Abs 1 Stmk FeuerPolG (Fluchtwege und Freiflächen für Einsatzfahrzeuge, Zugänge, Zufahrten; Freihaltepflicht, Kennzeichnungspflicht)