§ 160 Abs 2 Z 1 NÖ DPL (Versetzungsgebühr, unter anderem Kosten für die Benützung von Massenbeförderungsmitteln)
§ 160 Abs 3 NÖ DPL (ebenso, Ausschluss der Tagesgebühr bei Entfernung unter 20 Kilometer; Ermittlung anhand der Straßenverbindung)
VwGH 13.09.2002, 99/12/0085