§ 11 Abs 5 NÖ BauO 1996 (Bauplatz; Bauverbot, wenn die der Aufschließung dienende Verkehrsfläche den Verkehrserfordernissen nicht entspricht)
§ 11 Abs 5 NÖ BauO 1996 (Bauplatz; Bauverbot, wenn die der Aufschließung dienende Verkehrsfläche den Verkehrserfordernissen nicht entspricht)