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VwGH 27. 5. 2004, 2004/07/0020 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2005/851ZfV 2005, 522 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 2 Abs 12 AWG 1990 (Begriff; Ausstufung; Verfahren zum Nachweis, dass ein bestimmter Abfall, welcher der Verordnung gemäß § 2 Abs 5 unterliegt, im Einzelfall nicht gefährlich ist)

§ 4a AWG 1990 (Ausstufung gefährlicher Abfälle)

§ 15 Abs 1 AWG 1990 (Wer gefährliche Abfälle oder Altöle sammelt oder behandelt, bedarf hierfür einer Erlaubnis des Landeshauptmannes)

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