Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG (Maßnahmebeschwerde; vom Unabhängigen Verwaltungssenat zurückgewiesene; Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Hausdurchsuchung eines Autos, nicht vom richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl gedeckte; Amtshandlung als Einheit zu werten)
Art 2 EMRK (Recht auf Leben, unbeabsichtigte Tötung während Amtshandlung, in den Schutzbereich fallende)