Art 7 EMRK (Gleichheitsgrundsatz; Klarheitsgebot, Rechtsprechungshinweise statt konkreter Benennung der verletzten Berufs- und Standespflichten; Vorwurf der Behörde ausreichend konkretisiert, keine Willkür)
§ 15 Abs 3 RAO (Vertretung eines Rechtsanwalts durch Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter; keine Anwendung auf angestellten Studenten der Rechtswissenschaft)