Verletzung (Gesetz)
§ 6 Abs 1 lit b Tir Grundverkehrsgesetz 1996 idF LGBl 1999/75 (Genehmigungsvoraussetzungen; Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die erworbenen land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke grundsätzlich vom Erwerber selbst im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden; verfassungswidrig)