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VfGH 23. 9. 2003, B 147/03 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2005/1119ZfV 2005, 646 Heft 4 v. 5.9.2005

Keine Verletzung (Bescheid)

Keine Willkür bei Beurteilung der rechtsanwaltlichen Vertretung eines Erblassers und nach dessen Tod der Verlassenschaft als Doppelvertretung und Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

VfGH 23.09.2003, B 147/03

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