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VwGH 1. 4. 2004, 2003/20/0438 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1089ZfV 2005, 628 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 64 a Abs 1 AVG (BVE, Erledigung der Berufung durch Bescheiderlassende Behörde binnen zwei Monaten nach Berufungseinbringung, Verfahrensergänzung und Abänderung in jede Richtung möglich)

§ 64 a Abs 2 AVG (Vorlageantrag binnen zwei Wochen nach Zustellung der BVE durch jede Partei; Deutung eines fälschlich als Berufung bezeichneten Vorlageantrages nach dem Charakter der Eingabe)

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