§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Ladung, Hinweis auf die Rechtsfolgen der Nichterhebung von Einwendungen, Präklusion; keine Präklusion, wenn nicht zutreffend auf die Rechtsfolgen hingewiesen; Kundmachung der Verhandlung ohne Hinweis auf den Verlust der Parteistellung bei Unterlassung der Erhebung von Einwendungen; Verweis auf Paragraphen nicht ausreichend)
VwGH 18.03.2004, 2003/05/0086