Art 133 Z 4 B-VG (Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshof; Verdrängung der den Verwaltungsgerichtshofes ausschließenden Verfassungsnorm durch Art 5a Abs 3 ONP - nur - hinsichtlich im Gemeinschaftsrecht begründeter subjektiver Rechte, Ausschluss der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich nationaler subjektiver Rechte davon nicht berührt)