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VwGH 27. 11. 2003, 2002/06/0052 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1073ZfV 2005, 624 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 13 Abs 2 AVG (Rechtsmittel und fristgebundene Anträge, Erfordernis der Schriftlichkeit)

§ 13 Abs 3 AVG (Anbringen, Mängel, Verbesserung; Anwendung nur auf schriftliche Anbringen; in Aktenvermerk festgehaltene mündliche Berufung nicht verbesserungsfähig)

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