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VwGH 16. 10. 2003, 2001/03/0237 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1066ZfV 2005, 620 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Frist; Parteiengehör zur Frage der Rechtzeitigkeit der Berufung)

VwGH ; 16.10.2003, 2001/03/0237

Die BerufungsBeh hat das Risiko einer Bescheidaufhebung dann zu tragen, wenn sie von der Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist ausgeht, diese Feststellung aber - wie hier - dem Rechtsmittelwerber vor ihrer Entscheidung nicht vorgehalten hat (Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, 1260, E 88).

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