§ 9 Abs 1 VStG (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, Vertreter, handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Übertretung des Gefahrgutbeförderungsgesetz)
§ 9 Abs 2 VStG (Gefahrgutbeauftragter im Sinne des § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz kein verantwortlicher Beauftragter)