Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG (Kompetenzverteilung Bund-Länder; Besonderes; Bundesstraßen, öffentliche Straßen, Gemeingebrauch)
§ 1 Abs 4 TelekommunikationswegeG idF BGBl I 1997/100 (unentgeltliche Leitungsrechte der Konzessionsinhaber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten an öffentlichem Gut, wie unter anderem Straßen; öffentliche Gut, Begriff, Gemeingebrauch; Gemeingebrauch an Autobahngrund, ungeachtet der Mautpflicht)