§ 15 Abs 3 Wiener VeranstaltungsG (Konzessionen für den Betrieb von Münzgewinnspielapparaten; Entfernung der Veranstaltungsstätte von Schulen, Schülerheimen, Horten und Jugendzentren, Messung zwischen den Ein- und Ausgängen; in Einkaufszentrum gelegener Hort; Vorrang des Jugendschutzes gegenüber Erwerbsfreiheit)