§ 11 Abs 4 Z 2 W-TTG (Tierhaltung; unzumutbare Belästigung von Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen; Bellen zweier Schäferhunde; unzumutbare Lärmquelle; Schutzzweck der Norm, Schutz der Interessen der Allgemeinheit)
§ 28 Abs 2 W-TTG (Strafbestimmung; Strafhöhe, bei Strafbemessung nicht berücksichtigte Konkurseröffnung; ebenso)