§ 4 Abs 5 StVO (Verkehrsunfälle, Verständigungspflicht; Unfallmeldung, Anführung des anderen Verkehrsteilnehmers und des Kennzeichens des zweitbeteiligten Fahrzeuges, Erforderlichkeit, keine; wesentliches Tatbestandsmerkmal, keines)
VwGH 11.05.2004, 2004/02/0064