§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Nachtrunk; Behauptung bei erster sich bietender Gelegenheit, keine; Sachverständigengutachten, Notwendigkeit, keine)
VwGH 20.04.2004, 2003/02/0253