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VwGH 15. 12. 2003, 2001/03/0457 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2005/1013ZfV 2005, 606 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 19 Abs 4 StVO (Vorrang, Kreuzung mit Vorrangzeichen „Vorrang geben“)

§ 19 Abs 7 StVO idF BGBl 1969/209 (Wartepflichtiger darf die Vorrangberechtigten weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen; sich in die Kreuzung „vortasten“ bei schlechten Sichtverhältnissen)

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