§ 448 Abs 4 ASVG (Aufsichtsbehörden; Einspruch gegen Beschlüsse eines Verwaltungskörpers; Berührung finanzieller Interessen des Bundes)
§ 448 Abs 4 ASVG (Aufsichtsbehörden; Einspruch gegen Beschlüsse eines Verwaltungskörpers; Berührung finanzieller Interessen des Bundes)