§ 69 Abs 1 ElWOG (Verordnungsermächtigung für den BMwA zur Heranziehung zugelassener Kunden zur Beitragsleistung zwecks Mittelaufbringung für Betriebsbeihilfen an EVU, die durch unrentabel gewordene Investitionen gefährdet sind; Verordnung ab 19. 2. 1999)