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VfGH 30. 11. 2004, B 804/04 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/837ZfV 2005, 480 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 62 Abs 4 AVG (Bescheid, Berichtigung; Schreib- und Rechenfehler oder gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten; keine materielle Änderung des berichtigten Bescheid zulässig, zusätzliche Kostenvorschreibung)

VfGH 30.11.2004, B 804/04

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