Art 6 Abs 1 MRK (strafrechtliche Anklage, Verfahrensgarantien, mündliche Verhandlung vor einem Tribunal; gestellter Verhandlungsantrag, kein Grund für Nichtdurchführung erkennbar)
Art 6 Abs 1 MRK (strafrechtliche Anklage, Verfahrensgarantien, mündliche Verhandlung vor einem Tribunal; gestellter Verhandlungsantrag, kein Grund für Nichtdurchführung erkennbar)