vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 30. 11. 2004, B 1918/02 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2005/833ZfV 2005, 478 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 32 Abs 3 Wr LandesvergabeG 1995 (Berichtigung und Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist, Vorliegen zwingender Gründe, Bekanntwerden von Umständen, die Ausschreibung verhindern oder Änderung erfordern)

VfGH 30.11.2004, B 1918/02

Die Stadt Wien hat ein offenes Vergabeverfahren nach den Best des Wr LandesvergabeG zur Verbringung und Endlagerung/Verwertung von Baurestmassen durchgeführt. Am Vergabeverfahren hat sich ua die aus den bf Ges bestehende Bietergemeinschaft durch Legung eines Angebotes beteiligt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!