§ 113 Abs 3 BundesvergabeG 1997 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit nach Zuschlagserteilung oder Abschluss des Vergabeverfahrens, Feststellungsverfahren betreffend Zuschlagserteilung nicht an Bestbieter; Verweigerung einer Sachentscheidung mit Begründung dass Vergabeverfahren bereits aus anderen als geltend gemachten Gründen rechtswidrig gewesen sei; denkunmögliche Gesetzesauslegung)