Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, unter anderem aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, kein zumutbarer anderer Rechtsweg; kein Eingriff in die Rechtssphäre durch Fristenlösungsregelung)
§ 97 StGB (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs)