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VwGH 22. 1. 2004, 2003/06/0025 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/744ZfV 2005, 445 Heft 3 v. 5.7.2005

- (Verbot der reformatio in peius; auch Verbot der Erhebung eines schwereren Vorwurfs als im Bescheid der unteren Instanz; Geltung auch für die Berufungsentscheidung selbst bei Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof; Ersatzbescheid, keine strengere Strafe als im aufgehobenen Bescheid)

VwGH 22.01.2004, 2003/06/0025

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