§ 56 AVG (Bescheid, Mindestmerkmale; normativer Spruch, Erkennbarkeit des Adressaten; Zweifel über den Inhalt, Heranziehung formaler Merkmale; Höflichkeitsfloskeln, Wortlaut „teilt mit“, Berücksichtigung, ob nach dem Gesetz ein Bescheid zu erlassen ist; Mitteilung über die Einleitung eines Verfahrens nach ElWOG, kein Bescheidcharakter; nicht eindeutig der Energie-Control Kommission oder der Energie-Control GmbH zuzurechnende Mitteilung über Einleitung eines Verfahrens und Aufforderung, den Mitarbeitern über Verlangen Auskünfte zu erteilen)