§ 8 AVG (Parteistellung; Möglichkeit der Berührung in subjektiven Rechten; Verlust der Parteistellung im Falle der Präklusion)
§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Kundmachung, Präklusion bei Unterlassung der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen; Einwendungen, die sich auf keine subjektiven Rechte beziehen, untaugliche Einwendungen)