§ 33 Abs 3 AVG (Fristberechnung, Einrechnung der Tage des Postenlaufes, keine, Angabe eines falschen Adressaten)
§ 9 PostG 1997 (Verordnungsermächtigung, unter anderem Regelung der Beförderung von Briefen durch die Post)
Punkt 1.10.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Briefdienst Inland (AGB) (Angaben für die Anschrift eines Briefsendung, Empfänger, Abgabestelle, Postleitzahl und Bestimmungsort)